Das Recht klar und verständlich
Das OLG Brandenburg hat entschieden, dass ein Versicherungsnehmer, der bei Antragsstellung einer Berufsunfähigkeitsversicherung eine schwere Gastritis verschweigt, keinen Anspruch auf die Berufsunfähigkeitsrente hat. Das Versicherungsunternehmen ist wegen der verschwiegenen Erkrankung zur Anfechtung des Versicherungsvertrages wegen arglistiger Täuschung berechtigt. Der Vertrag ist damit nichtig, so dass der Klägerin keine vertraglichen Ansprüche zustehen, so das Gericht.
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Die Berücksichtigung des Geschlechts als Risikofaktor in den Versicherungsverträgen war bis jetzt üblich. Diese Praxis diskriminiere Frauen und sei deshalb rechtswidrig, so der Europäische Gerichtshof heute. Infolge dessen müssen die Versicherer spätestens ab dem 21.12.2012 Unisex-Tarife anbieten.
Ab morgen (4. Dezember 2010) gilt die bereits beschlossene Winterreifenpflicht in Deutschland. Autofahrer, die bei Schnee oder Eis ohne Winter- oder Allwetterreifen unterwegs sind, zahlen 40 € statt 20 € bisher. Bei Behinderung des Verkehrs werden 80 € und 1 Punkt in Flensburg fällig.
auch für Nichtjuristen, klar und einleuchtend, übersichtlich und aktuell
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