...auch für Nichtjuristen

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Diskriminierung eines männlichen Arbeitsplatzbewerbers über die Chat-Funktion

Die geschlechtsbezogene Diskriminierung ist auch im Jahr 2022 immer noch ein Thema. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) soll seit dem Jahr 2006 verhindern, dass u.a. auch Arbeitsplatzbewerber wegen ihres Geschlechts nicht ungerecht behandelt werden dürfen. Gilt dieser Grundsatz auch dann, wenn sich ein Bewerber nicht „konventionell“ sondern auf dem Kleinanzeigenmarkt „ebay-kleinanzeigen“ über die dort verfügbare Chat-Funktion bewirbt?

Arbeitsunfall- Ist man während eines Kennenlern-Praktikums unfallversichert?

Arbeitsunfall während des PraktikumsDie gesetzliche Unfallversicherung ist eine Pflichtversicherung, die die Gesundheitsschäden ausgleicht, die ein Versicherter während einer versicherten Tätigkeit erleidet (Arbeitsunfall). Versichert sind unter anderem Arbeitnehmer und Auszubildende. Ob auch Arbeitsplatzbewerber, die ein Kennenlernpraktikum absolvieren in die Gruppe der Versicherten einzustufen sind, lesen Sie in diesem Beitrag.

Wann haben Arbeitnehmer Anspruch auf eine Abfindung?

Nach einer Kündigung erhoffen sich viele Arbeitnehmer eine Abfindung, doch einen Rechtsanspruch auf die Einmalzahlung gibt es nicht. Allerdings vereinbaren viele Unternehmen freiwillig Abfindungszahlungen in Form von Abwicklungs- oder Aufhebungsverträgen. Auch ein drohender Kündigungsschutzprozess veranlasst viele Arbeitgeber dazu, eine Abfindung zu zahlen. So können sie das finanzielle Risiko ausschließen, das ein Prozess mit sich bringt. Wann haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf die Einmalzahlung und wie berechnet sich die Höhe ?

Urlaubsrecht als Arbeitnehmer verstehen und durchsetzen – wie geht das?

Urlaubsrecht als ArbeitnehmerWas ist eigentlich Urlaub? Dumme Frage? Vielleicht nur auf den ersten Blick. Urlaub bedeutet Freistellung von der Arbeit bei Fortzahlung der Vergütung. Urlaub hat also nicht nur mit Erholung, sondern auch mit Geld zu tun. Das sieht man auch an einigen Begriffen zum Urlaub, die mit „Geld“ oder mit „Entgelt“ zu tun haben. Die Ähnlichkeit dieser Begriffe kann ganz schön verwirrend sein. Daher sollten Sie diese Grundbegriffe auseinanderhalten können, um sich im Urlaubsrecht zurecht zu finden. Andernfalls riskieren Sie, dass Sie das Grundkonzept nicht verstehen und somit vielleicht in Anlehnung an die bekannte Redewendung nur einzelne Bäume sehen, aber nicht den ganzen Wald.

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