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Das Recht klar und verständlich
Von: Dario Jozic
8 Apr 2012
Das Bundesversicherungsamt hat den gesetzlichen Krankenkassen untersaget ab 2013 ihren Kunden Auslandsreise-Krankenversicherungen zu verschenken. Die Begründung: Diese Leistung ist von Gesetzgeber nicht vorgesehen und deshalb zu unterlassen. Die Versicherungen dürfen aber weiter die Policen privater Versicherungen vermitteln.
auch für Nichtjuristen, klar und einleuchtend, übersichtlich und aktuell
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