Gesetzliche Krankenkassen dürfen keine Auslandsreise-Krankenversicherungen verschenken

In: Versicherungsrecht

Von: Dario Jozic

8 Apr 2012

auslandskrankenversicherung Gesetzliche Krankenkassen dürfen keine Auslandsreise Krankenversicherungen verschenkenDas Bundesversicherungsamt hat den gesetzlichen Krankenkassen untersaget ab 2013 ihren Kunden Auslandsreise-Krankenversicherungen zu verschenken. Die Begründung: Diese Leistung ist von Gesetzgeber nicht vorgesehen und deshalb zu unterlassen. Die Versicherungen dürfen aber weiter die Policen privater Versicherungen vermitteln.

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