Monat: April 2012

Gesetzliche Krankenkassen dürfen keine Auslandsreise-Krankenversicherungen verschenken

Gesetzliche Krankenkassen dürfen keine Auslandsreise-Krankenversicherungen verschenken

Das Bundesversicherungsamt hat den gesetzlichen Krankenkassen untersaget ab 2013 ihren Kunden Auslandsreise-Krankenversicherungen zu verschenken. Die Begründung: Diese Leistung ist von Gesetzgeber nicht vorgesehen und deshalb zu unterlassen. Die Versicherungen dürfen aber weiter die Policen privater Versicherungen vermitteln.

Frohe Ostern

Frohe Ostern

Zum heutigen Ostersonntag wünsche ich Ihnen im Namen des ganzen Rechtverstaendlich.info Teams ein frohes und erholsames Osterfest !