Auch Jobcenter müssen diskret arbeiten

In: Sozialrecht

Von: Dario Jozic

25 Jan 2012

diskretion jobcenter Auch Jobcenter müssen diskret arbeitenDas Bundessozialgericht hat entschieden, dass ein Jobcenter nicht ohne Weiteres Informationen über Hartz 4 Leistungsempfänger weitergeben dürfen. Im vorliegenden Fall hat sich ein Jobcenter bei einem früheren Vermieter erkundigt, wann mit der Rückzahlung der Kaution zu rechnen sei. Das Jobcenter habe unbefugt Sozialgeheimnisse, wie den Bezug von Hartz IV, offenbart. Dies hätte nicht ohne vorherige Zustimmung der Betroffenen geschehen dürfen, so das Gericht.

BSG, Urteil vom 25.01.2012, Az.: B 14 AS 65/11 R

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