Zusatzbeitrag bei der CityBKK unzulässig

In: Verwaltungsrecht

Von: Dario Jozic

27 Jun 2011

10euro Zusatzbeitrag bei der CityBKK unzulässigEine Krankenkasse, die einen Zusatzbeitrag erhebt, muss ihre Mitglieder ausdrücklich auf das Sonderkündigungsrecht hinweisen. Ein in kleingedrucktem verstecktes Gesetzeszitat ist nicht ausreichend. Die Erhebung der Erhöhung eines Zusatzbeitrages werde erst wirksam, wenn die Hinweispflicht bezüglich des Sonderkündigungsrechts erfüllt worden sei. Der Hinweis müsse klar, vollständig, verständlich und eindeutig sein, so das Sozialgericht Berlin.

SG Berlin, Urteil vom 22.06.2011 Az.: S 73 KR 1635/10

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1 Antwort : Zusatzbeitrag bei der CityBKK unzulässig

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Wie kann man den Zusatzbeitrag bei der Krankenkasse sparen? | SparNet24

Juni 27th, 2011 at 18:07

[...] der Krankenkasse sparen? Veröffentlicht in Versicherungen | Juni 27th, 2011 Eine interessante Entscheidung vom Sozialgericht Berlin ist heute veröffentlich worden. Ein Mitglied der mittlerweile [...]

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