Das Recht klar und verständlich
Der neue Personalausweis wird am 01.11.2010 eingeführt (wir berichteten). Nun stehen auch die Gebühren fest.
Personen ab 24 Jahren: 28,80 €
Personen unter 24 Jahren: 18,80 €
Für Bedürftige ist die Gebührenreduzierung oder Gebührenfreiung durch die Bundesländer möglich
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auch für Nichtjuristen, klar und einleuchtend, übersichtlich und aktuell
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