Barzahlung ausgeschlossen und Kartenzahlung nur gegen Gebühr: Zulässig?
In: Allgemeines Zivilrecht
Von: Sebastian Tackenberg
30
Jul
2010
Eine Fluggesellschaft schloss in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen die Barzahlung aus. Die Kartenzahlung hingegen sollte nur gegen eine Gebühr zulässig sein. “Die machen einem das Bezahlen ja ganz schön schwer”, dürfte sich da manch ein Fluggast denken. Zum Glück gibt es den BGH. Dieser hat entschieden (Urteil vom 20. Mai 2010 – Xa ZR 68/09), dass der Ausschluss der Barzahlung zwar rechtens war, die Gebühr für die Kartenzahlung den Fluggast jedoch über Gebühr benachteiligt. Folglich ist zumindest die letztgenannte Klausel in den AGBs unwirksam.
Das könnte Sie auch interessieren:
- Eine Klausel, die ein Abweichen von der vereinbarten Flugreihenfolge verbietet, ist unwirksam
- “marions-kochbuch.de” gegen “chefkoch.de”
Kommentare sind geschlossen.