Die Elektrogeräte der Energieeffizienzklasse A+ sind nicht „besonders energieeffizient“

In: Allgemeines Zivilrecht

Von: Dario Jozic

26 Jul 2010

Das Landgericht Freiburg hat einer Elektrokette untersagt in ihrer Werbung nur durchschnittlich sparsame Geräte als „besonders energieeffizient“ zu bezeichnen.

 LG Freiburg, Urteil vom 12.07.2010, Az.: 12 O 37/10 (noch nicht rechtskräftig)

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