Eine Wohnung eigenmächtig zu räumen kann teuer werden

In: Mietrecht

Von: Sebastian Tackenberg

17 Jul 2010

Der Mieter ist unauffindbar. Er wird von Verwandten als vermisst gemeldet. Die Mietzahlungen erfolgen folgerichtig auch nicht  mehr. In so einer verfahrenen Situation muss man doch nach erfolgter fristloser Kündigung die Wohnung räumen dürfen, dachte sich der Vermieter.

Falsch gedacht, entschied nun der BGH (Urteil vom 14. Juli 2010 – VIII ZR 45/09). Der Vermieter hätte zunächst vor einem Gericht klagen müssen, um einen Räumungstitel zu erwirken. Da er dies nicht tat, ist er nun gegenüber dem Mieter gemäß § 231 BGB schadensersatzpflichtig geworden. Dies könnte im hiesigen Fall sehr teuer werden, da die Möbel teilweise entsorgt und teilweise beschädigt wurden. Die Höhe des Schadens muss nun vom vorinstanzlichen Gericht geschätzt werden.

  • Share/Bookmark

Kommentare sind geschlossen.

Das Recht verständlich...

auch für Nichtjuristen, klar und einleuchtend, übersichtlich und aktuell

+++Ab sofort auch als Mobileversion+++
Blogverzeichnis - Blog Verzeichnis bloggerei.de Blogverzeichnis Bloggeramt.de frisch gebloggt Technorati Profile

Amazon