Das Recht klar und verständlich
Ein Arbeitgeber darf seinen Mitarbeitern Privatgespräche während der Arbeitszeit mit dem Handy untersagen. Nach Ansicht der Richter bedarf es nicht der Zustimmung des Betriebsrates, um dieses Verbot durchzusetzen.
Az.: 6 TaBV 33/09 LAG Rheinland Pfalz
auch für Nichtjuristen, klar und einleuchtend, übersichtlich und aktuell
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