Aberkennung EU-Führerschein

In: Verkehrsrecht

Von: Axel Hauser

22 Jun 2010

Mit Urteil vom 25.02.2010 – Az. 3 C 15/09 – entschied das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), dass die Nutzung eines ausländischen EU-Führerscheins in der Bundesrepublik Deutschland aberkannt werden kann, wenn z.B. Ermittlungen ergeben, dass der ordentliche Wohnsitz zum Ausstellungszeitpunkt nicht im Ausstellermitgliedsstaat bestand. Allerdings ist zu beachten, so entscheid das BVerwG ebenfalls, dass bei der Ermittlung der relevanten Informationen bestimmte Anforderungen einzuhalten sind, damit diese verwertet werden können.

BVerwG  Urteil vom 25.02.2010 – Az.:  3 C 15/09

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1 Antwort : Aberkennung EU-Führerschein

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mein sohn zieht zu mir nach italien. kann er hier ganz legal zur fahrschule gehen und den fuehrerschein machen? | mpu

Juni 22nd, 2010 at 13:19

[...] Aberkennung EU-Führerschein | RechtVerständlich [...]

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