Internetkunden haben keinen Anspruch auf sofortige Löschung von IP-Adressen nach Beendigung der Nutzung

In: Allgemeines Zivilrecht

Von: Dario Jozic

18 Jun 2010

Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass der Internetkunde keinen Anspruch auf sofortige Löschung der IP-Adresse  nach Beendigung der Verbindung hat. Aufgrund technischer Gegebenheiten sei davon auszugehen, dass für den Anbieter bei der sofortigen Löschung keine Abrechnung möglich sei. Zudem könnten Störungen nicht erkannt und beseitigt werden, so das Gericht.

OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 16.06.2010 –  Az.: 13 U 105/07

Das könnte Sie auch interessieren:

  1. Hartz IV-Empfänger haben keinen Anspruch auf einen PC
  2. Anspruch auf Nutzungsausfall beim Autokauf

Kommentare sind geschlossen.

Das Recht verständlich...

auch für Nichtjuristen, klar und einleuchtend, übersichtlich und aktuell

Blogverzeichnis - Blog Verzeichnis bloggerei.de Blogverzeichnis Bloggeramt.de frisch gebloggt Technorati Profile BlogCatalog

Werbung