Archiv für April, 2010

Sachsens Landessozialgericht hat am 08.04.2010 entschieden, dass die Geldgeschenke ab 50 €  pro Jahr für Hartz-IV-Bezieher als Einkommen anzurechnen sind. Wenn die Summer aller Geschenke höher als 50 Euro ist, wird der gesamte Betrag als Einkommen gewertet, so die Chemnitzer Richter.   

Ein Käufer führt eine defekte Elektronik am Neuwagen an und verlangt vom Verkäufer die Lieferung eines neuen Fahrzeugs. Das alte Fahrzeug will er derweil bei sich behalten, statt es an den Verkäufer – wie von diesem verlangt – zur Sichtung des Mangels herauszugeben.

Der Solidaritätszuschlag ist auch im 13. Jahr seiner Erhebung verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Der “Soli” sei eine Ergänzungsabgabe, für die eine zeitliche Befristung nicht erforderlich sei, so das FG Köln. Das Gericht hat (immerhin) die Revision zum BFH zugelassen.

Frohe Ostern

In: Allgemein

3 Apr 2010
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