Monat: April 2010

Geldgeschenke für Hartz-IV-Empfänger sind Einkommen

Geldgeschenke für Hartz-IV-Empfänger sind Einkommen

Sachsens Landessozialgericht hat am 08.04.2010 entschieden, dass die Geldgeschenke ab 50 €  pro Jahr für Hartz-IV-Bezieher als Einkommen anzurechnen sind. Wenn die Summer aller Geschenke höher als 50 Euro ist, wird der gesamte Betrag als Einkommen gewertet, so die Chemnitzer Richter.    LSG Sachsen, Urteil vom 08.04.2010 Az.: L 2 AS 248/09

Wer die Kaufsache nicht herausrückt, kann auch keine Sachmangelrechte geltend machen

Wer die Kaufsache nicht herausrückt, kann auch keine Sachmangelrechte geltend machen

Ein Käufer führt eine defekte Elektronik am Neuwagen an und verlangt vom Verkäufer die Lieferung eines neuen Fahrzeugs. Das alte Fahrzeug will er derweil bei sich behalten, statt es an den Verkäufer – wie von diesem verlangt – zur Sichtung des Mangels herauszugeben. Der BGH hat entschieden (Urteil vom 10. März 2010 – VIII ZR…

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Solidaritätszuschlag ist verfassungsgemäß

Solidaritätszuschlag ist verfassungsgemäß

Der Solidaritätszuschlag ist auch im 13. Jahr seiner Erhebung verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Der „Soli“ sei eine Ergänzungsabgabe, für die eine zeitliche Befristung nicht erforderlich sei, so das FG Köln. Das Gericht hat (immerhin) die Revision zum BFH zugelassen. Finanzgericht Köln, Urteil vom 14.01.2010, Az. 13 K 1287/09

Frohe Ostern

Frohe Ostern

Wir wünschen unseren  Blog-Lesern frohe Ostern, viel Spass bei der Eiersuche und natürlich erholsame und sonnige Tage.