Das Recht klar und verständlich
Nach der Rentenanpassungsformel ergäbe sich theoretisch zum 1. Juli 2010 ein neuer Rentenwert (West) von 26,63 Euro. Rein rechnerisch würde dieser den bisherigen aktuellen Rentenwert um 0,57 Euro verringern. Der neue Rentenwert (Ost) beliefe sich auf 24,00 Euro; eine Verringerung gegenüber dem bisherigen aktuellen Rentenwert (Ost) um 0,13 Euro. Die erweiterte Rentenschutzklausel (Rentengarantie) verhindert jedoch, dass die neuen aktuellen Rentenwert geringer ausfallen als die bis zum 30. Juni 2010 geltenden aktuellen Rentenwerte. Die Rentnerinnen und Rentner in Deutschland müssen daher keine Kürzung ihrer Renten befürchten.
Quelle: Pressemitteilung der Bundesregierung
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auch für Nichtjuristen, klar und einleuchtend, übersichtlich und aktuell
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