Kündigung wegen mangelnder Körperhygiene

In: Arbeitsrecht

Von: Dario Jozic

27 Mrz 2010

Die 4. Kammer des Arbeitsgerichts Köln hat entschieden, dass die Kündigung eines bei der Denkmalbehörde beschäftigten Architekten zum Ende der Probezeit wegen mangelnder Körperhygiene rechtmäßig ist. Die Kündigung sei weder sittenwidrig noch willkürlich. Bis zum Ende der Probezeit könne ein Arbeitsverhältnis grundsätzlich auch ohne Vorliegen eines Kündigungsgrundes ausgesprochen werden, so die Kölner Richter.

 Arbeitsgericht Köln, Urteil vom 25.03.2010, Az. 4 Ca 10458/09

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1 Antwort : Kündigung wegen mangelnder Körperhygiene

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Martin

März 27th, 2010 at 00:32

Stinker müssen draußen bleiben :-) )… Gut so !!!

Das Recht verständlich...

auch für Nichtjuristen, klar und einleuchtend, übersichtlich und aktuell

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