Das Recht klar und verständlich
Die 4. Kammer des Arbeitsgerichts Köln hat entschieden, dass die Kündigung eines bei der Denkmalbehörde beschäftigten Architekten zum Ende der Probezeit wegen mangelnder Körperhygiene rechtmäßig ist. Die Kündigung sei weder sittenwidrig noch willkürlich. Bis zum Ende der Probezeit könne ein Arbeitsverhältnis grundsätzlich auch ohne Vorliegen eines Kündigungsgrundes ausgesprochen werden, so die Kölner Richter.
Arbeitsgericht Köln, Urteil vom 25.03.2010, Az. 4 Ca 10458/09
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auch für Nichtjuristen, klar und einleuchtend, übersichtlich und aktuell
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1 Antwort : Kündigung wegen mangelnder Körperhygiene
Martin
März 27th, 2010 at 00:32
Stinker müssen draußen bleiben
)… Gut so !!!