Das Recht klar und verständlich
Mit Urteil vom 28.10.2009 – IV ZR 140/08 – entschied der BGH, dass ein bei Abschluss des Versicherungsvertrages getäuschter Versicherer den Versicherungsvertrag als ganzes anfechten und sich von dem Vertrag insgesamt lösen kann. Der Versicherer sei nicht darauf beschränkt den Vertrag insoweit bestehen zu lassen, als er diesen auch ohne die Täuschung abgeschlossen hätte.
Mit Urteil vom 15.05.2009 – Az. 10 U 1018/08 – hat das OLG Koblenz entschieden, dass einen Hauseigentümer grundsätzlich keine Pflicht zur regelmäßigen Kontrolle seines Hausdachs trifft, solange er keine konkreten „Anhaltspunkte dafür hat, dass sich das Dach seines Anwesens nicht in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden könnte“. In dem Unterlassen der Kontrolle liegt daher im [...]
auch für Nichtjuristen, klar und einleuchtend, übersichtlich und aktuell
Technorati Profile
BlogCatalog
Follow Us!