Das Recht klar und verständlich
Ein Mitarbeiter, der von seinem Chef eine Ohrfeige bekommt hat Anspruch auf 800 € Schmerzensgeld. Das Schmerzensgeld soll dem Verletzten einen Ausgleich für erlittene Schmerzen verschaffen, aber auch seiner Genugtuung dienen, so das Landesarbeitsgericht Köln.
LAG Köln, Az.: 5 Sa 827/08
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auch für Nichtjuristen, klar und einleuchtend, übersichtlich und aktuell
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