Monat: Juli 2009

Ohrfeige kostet Chef mindestens 800 €

Ohrfeige kostet Chef mindestens 800 €

Ein Mitarbeiter, der von seinem Chef eine Ohrfeige bekommt hat Anspruch auf 800 € Schmerzensgeld.  Das Schmerzensgeld soll dem Verletzten einen Ausgleich für erlittene Schmerzen verschaffen, aber auch seiner Genugtuung dienen, so das Landesarbeitsgericht Köln. LAG Köln, Az.: 5 Sa 827/08

Ohne Abmahnung auch keine ordentliche Kündigung

Ohne Abmahnung auch keine ordentliche Kündigung

Vor einer ordentlichen Kündigung muss der Arbeitgeber zunächst mit einer Abmahnung deutlich machen, welches Verhalten er von dem Arbeitnehmer künftig erwartet.  Eine Abmahnung müsse „eine Warnfunktion haben und deutlich machen, dass bei erneuter Pflichtverletzung das Arbeitsverhältnis in Gefahr ist“, so das Bundesarbeitsgericht. BAG: 2 AZR 283/08 ; Urteilvom 23. Juni 2009