Archiv für Juli, 2009

Ein Mitarbeiter, der von seinem Chef eine Ohrfeige bekommt hat Anspruch auf 800 € Schmerzensgeld.  Das Schmerzensgeld soll dem Verletzten einen Ausgleich für erlittene Schmerzen verschaffen, aber auch seiner Genugtuung dienen, so das Landesarbeitsgericht Köln.

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Vor einer ordentlichen Kündigung muss der Arbeitgeber zunächst mit einer Abmahnung deutlich machen, welches Verhalten er von dem Arbeitnehmer künftig erwartet.  Eine Abmahnung müsse “eine Warnfunktion haben und deutlich machen, dass bei erneuter Pflichtverletzung das Arbeitsverhältnis in Gefahr ist”, so das Bundesarbeitsgericht.

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