Archiv für Juni, 2009

Wer in einem professionellen Fitnessstudio trainiert, daraf darauf vertrauen, dass sich die Geräte in einem funktionsfähigen Zustand befinden. Den Betreiber des Studios treffen hohe Kontrollanforderungen. Kommt er seiner Verpflichtung nicht nach, so haftet er seinen Kunden für den entstandenen Schaden, so das Landgericht Coburg.

Kraftfahrzeuge, die unbefugt auf fremden Grundstücken abgestellt werden, dürfen abgeschleppt werden und müssen nur gegen Bezahlung der Abschleppkosten herausgegeben werden, so der fünfte Senat des BGH.

Ein Arbeitnehmer, der einige private Briefe mit der Frankiermaschine seines Arbeitgebers abgestempelt hatte, erhielt die fristlose Kündigung. Seine Kündigungsschutzklage blieb ohne Erfolg. Der Rausschmiss hatte auch vor dem hessischen Landesarbeitsgericht Bestand – Der Schaden,  nicht mal fünf Euro.


Das Recht verständlich...

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