Rückenwind für Lehman-Geschädigte

In: Bankenrecht

Von: Dario Jozic

23 Jun 2009

Die Hamburger Sparkasse muss einem geschädigten Lehman-Anleger 10.000 € zurückzahlen, die dieser mit bei der HASPA gekauften Lehman-Zertifikaten verloren hatte. 
Die Sparkasse hat ihre Pflicht zur anlagegerechten Beratung aus dem mit dem Kläger geschlossenen Beratungsvertrag schuldhaft verletzt, weil sie u.a. dem Kläger verschwiegen hat, dass die Wertpapiere nicht durch die Einlagensicherung abgesichert sind, so das LG Hamburg.

LG Hamburg, Urteil vom 23.06.2009, Az.: 310 O 4/09

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1 Antwort : Rückenwind für Lehman-Geschädigte

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Jürgen

Juni 24th, 2009 at 01:06

Nicht zu früh freuen…Urteil ist ja noch nicht rechtskräftig… Ich kann mir gut vorstellen, dass die Bank die Entscheidung nicht so hinnehmen wird und in die Berufung geht.

Das Recht verständlich...

auch für Nichtjuristen, klar und einleuchtend, übersichtlich und aktuell

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