Gleichbehandlung im Fitnessstudio

In: Allgemeines Zivilrecht

Von: Dario Jozic

21 Jun 2009

Die Ablehnung der Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio mit der Begründung, dass man unterhalb der wünschenswerten Frauen-Quote liegt, verstößt gegen das Benachteiligungsverbot des § 19 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz.  

AG Hagen, Urteil vom 09.06.2008, Az.: 140 C 26/08

Ähnliche Artikel wurden nicht gefunden.

Kommentare sind geschlossen.

Das Recht verständlich...

auch für Nichtjuristen, klar und einleuchtend, übersichtlich und aktuell

Blogverzeichnis - Blog Verzeichnis bloggerei.de Blogverzeichnis Bloggeramt.de frisch gebloggt Technorati Profile BlogCatalog

Werbung