Das Recht klar und verständlich
Die Ablehnung der Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio mit der Begründung, dass man unterhalb der wünschenswerten Frauen-Quote liegt, verstößt gegen das Benachteiligungsverbot des § 19 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz.
AG Hagen, Urteil vom 09.06.2008, Az.: 140 C 26/08
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auch für Nichtjuristen, klar und einleuchtend, übersichtlich und aktuell
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