Verwirkung des Unterhalts durch Ausbruch aus intakter Ehe

In: Familienrecht

Von: Dario Jozic

30 Mai 2009

Aus der Tatsache, dass die Eheleute seit neun Jahren keine geschlechtlichen Kontakte mehr miteinender hatten, kann nicht geschlossen werden, dass die Ehe gescheitert ist.
Ein Ehegatte, der aus intakter Ehe ausbricht und ein intimes Verhältnis mit dem neuen Partener eingeht, verliert grundsätzlich seine Unterhaltsansprüche nach der Trennung oder Scheidung.

OLG Zweibrücken, Az.: 2 UF 102/08 Urteil v. 07.11.2008

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1 Antwort : Verwirkung des Unterhalts durch Ausbruch aus intakter Ehe

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Peter

Mai 30th, 2009 at 18:53

Interessant… Aber gut zu wissen :-) !!!

Das Recht verständlich...

auch für Nichtjuristen, klar und einleuchtend, übersichtlich und aktuell

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