PC´s mit Internetzugang sind rundfunkgebührenpflichtig

In: Verwaltungsrecht

Von: Dario Jozic

26 Mai 2009

Auch das OVG Münster hat ein Grundsatzurteil zum Thema Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige PC´s getroffen.

Ein PC mit Internetzugang, der privat bereitgehalten wird, ist rundfunkgebührenpflichtig, denn ein internetfähiger Rechner ist ein sog. “neuartiges Rundfunkempfangsgerät”, so das OVG für das Land NRW.

(Az.: 8 A 2690/08 und 8 A 732/09)

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