Das Recht klar und verständlich
In: Verwaltungsrecht
Von: Dario Jozic
26 Mai 2009Auch das OVG Münster hat ein Grundsatzurteil zum Thema Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige PC´s getroffen.
Ein PC mit Internetzugang, der privat bereitgehalten wird, ist rundfunkgebührenpflichtig, denn ein internetfähiger Rechner ist ein sog. “neuartiges Rundfunkempfangsgerät”, so das OVG für das Land NRW.
(Az.: 8 A 2690/08 und 8 A 732/09)
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