Das Recht klar und verständlich
In: Verwaltungsrecht
Von: Dario Jozic
23 Mai 2009Der Streit, ob ein beruflich genutzter PC mit Internetzugang rundfunkgebührenpflichtig ist, geht weiter !
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof meint ja. Auch außschließlich beruflich genutze PC´s mit Internetzugang sind rundfunkgebührenpflichtig, auch wenn sie nicht zum Rundfunkempfang genutzt werden.
Urteil vom 19.05.2009; Az.: 7 B 08.2922
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