Archiv für März, 2009

Nach einem Unfall trifft den jeweiligen Unfallbeteiligen eine Aufklärungsobliegenheit gegenüber seiner eigenen Kfz-Haftpflichtversicherung. Diese wird durch ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort verletzt. Im Ergebnis wird hierdurch der Versicherer gegenüber dem Versicherungsnehmer zunächst leistungsfrei. Eine Aufklärungspflichtobliegenheitsverletzung liegt bei einer Unfallflucht auch dann vor, wenn die Haftungslage eindeutig ist (BGH VersR 2002, 222).

Nach dem LG Berlin (Urteil v. 10.07.2008, Az. 17 S 85/07) kann von einer Mindestwartezeit von ca. 10-15 Minuten ausgegangen werden. Jedenfalls, wenn es sich um geringere Schäden von ca. 500,00 € handelt und die Haftungslage klar ist. Bei höheren Schäden sind ca. 20-30 Minuten angemessen. Es ist jedoch immer auf den Einzelfall abzustellen. Hier [...]

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Nach einem Verkehrsunfall kommen als Schadenspositionen insbesondere in betracht der Ersatz des Fahrzeugsschaden, der Ersatz der Gutachterkosten (soweit der Fahrzeugschaden ca. 850,00 € überschreitet), Mietwagenkosten oder Nutzungsausfall, der Hausahltsführungsschaden (bei Verletzungen), Rechtsanwaltskosten, eine Kostenpauschale (die in der Regel mit 25,00 € ausgeglichen wird).


Das Recht verständlich...

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