Änderungen im Versicherungsrecht

In: Versicherungsrecht

Von: Axel Hauser

23 Feb 2009

Änderungen im Versicherungsrecht

Zum 01.01.2008 ist ein neues (reformiertes) Versicherungsvertragsgesetz in Kraft getreten. Hiermit wurde die Klagefrist von 6 Monaten abgeschafft wonach der Versicherungsnehmer spätestens sechs Monate nach Ablehnung des Versicherers Klage erheben musste damit dieser nicht leistungsfrei wird.

Der Autor: Axel Hauser ist Rechtsanwalt in Siegburg

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