Das Recht klar und verständlich
Änderungen im Versicherungsrecht Zum 01.01.2008 ist ein neues (reformiertes) Versicherungsvertragsgesetz in Kraft getreten. Hiermit wurde die Klagefrist von 6 Monaten abgeschafft wonach der Versicherungsnehmer spätestens sechs Monate nach Ablehnung des Versicherers Klage erheben musste damit dieser nicht leistungsfrei wird.
In: Familienrecht
22 Feb 2009auch für Nichtjuristen, klar und einleuchtend, übersichtlich und aktuell
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